Behinderung und Beschäftigung
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung - nicht nur bei Schwerbehinderung - und deren Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen eines möglichst inklusiven Arbeitsplatzes ist mit Blick auf die hieraus folgenden rechtlichen Themen sowohl für die betroffenen Arbeitnehmer wie auch die Arbeitgeber von besonderer Bedeutung. dies beginnt schon, bevor das Arbeitsverhältnis überhaupt zustande gekommen ist. Die Behinderung eines Menschen hat nämlich Auswirkungen auf die Anforderungen, die schon im Bewerbungsprozess an den Arbeitgeber gestellt werden. Aber auch während des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber eine Vielzahl von Regelungen zu beachten, die geschaffen wurden, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu fördern. Umgekehrt ergeben sich für Menschen mit Behinderung aus diesen Regelungen ein Bündel an Vorkehrungen, Verfahrenssicherungen und Ansprüchen, die die meisten Arbeitnehmer überhaupt nicht kennen. Eine Behinderung kann unter anderem Auswirkungen haben auf
- die Anforderungen an eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- den Urlaubsanspruch
- die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, auch in Form des sogenannten leidensgerechten Arbeitsplatzes
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die von öffentlichen Trägern gewährt werden
- die Beteiligung von Gremien wie Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung bei allen betrieblichen Fragen, die den Arbeitnehmer betreffen
- Erwerbsminderungsrente und Eintritt in die Altersrente
Auch die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) durch die Versorgungsämter und, falls ein Grad der Behinderung von 50 nicht erreicht wird, eine mögliche Gleichstellung mit einem Menschen mit Schwerbehinderung durch die Agentur für Arbeit sind wichtige Themen. Wir können Sie bei allen diesen Fragen beraten und unterstützen und verfügen hierbei auch über umfangreiche gerichtliche Praxis sowohl vor den Arbeits- als auch den Sozialgerichten.