Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Der betriebliche Alltag erschöpft sich nicht in dem Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auch die gesetzlich vorgesehenen betrieblichen Gremien gestalten die täglichen Abläufe in einem erheblichen Umfang mit. Betriebsrat und schwebenden Vertretung haben die gesetzlich zugewiesene Aufgabe, über die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Vorschriften zu wachen und insoweit für die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer ein Fürsprecher zu sein. Dies ist nicht immer konfliktfrei. In vielen Fällen muss eine Sach- oder Rechtsfrage schlussendlich gerichtlich geklärt werden, wenn eine Verhandlungslösung im außergerichtlichen Bereich nicht möglich ist. Wir stehen sowohl dem Betriebsrat als Gremium wie auch der Schwerbehindertenvertretung als Ansprechpartner zur Verfügung, insbesondere wenn es um folgende Themenstellungen geht:
- Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Begleitung von Einigungsstellenverfahren, auch als Beisitzer
- Prüfung der Rechtmäßigkeit des Handelns der Betriebsparteien im Rahmen der gesetzlichen Mitbestimmung und der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
- Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die nicht ordnungsgemäße Mitbestimmung oder eine unterbliebene oder unzureichende Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Beratung von Betriebsräten im Rahmen der §§ 40, 80 Abs. 3 BetrVG zu einzelnen konkreten Regelungsgegenständen
Umgekehrt stehen wir selbstverständlich auch gerne Arbeitgebern zur Verfügung, die eine Thematik im Rahmen der Mitbestimmung oder der Beteiligung mit dem Betriebsrat oder der Schwerbehindertenvertretung regeln müssen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.