Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und Verträge zwischen uns und Ihnen als Auftraggeber, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskunft, Geschäftsbesorgung oder Prozessführung ist. Der Auftrag wird grundsätzlich der Kanzlei Buchner & Kollegen, Inhaber Thomas Buchner, erteilt, soweit nicht die Vertretung durch einen einzelnen Rechtsanwalt der Kanzlei durch gesonderte schriftliche Abrede vereinbart wird.

Mandatsannahme und Vertragsgegenstand

Wir vereinbaren miteinander eine bestimmte Tätigkeit, die zum Gegenstand des Mandats wird. Ein bestimmtes Ziel, ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg ist vom Anwalt nicht geschuldet. Alle unsere Mandate führen wir unter Beachtung der berufsrechtlichen Bestimmungen durch bzw. weiterer uns bindender rechtlicher Vorschriften und mit aller gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Wir sind berechtigt, die von Ihnen übergebenen Unterlagen und von Ihnen im Gespräch genannten Tatsachen, insbesondere Angaben zu Zahlen, Daten und Orten, als richtig zu unterstellen. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch die Kanzlei Buchner & Kollegen entsprechend der nach Sachgebieten ausgerichteten, kanzleiinternen Organisation. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sachbearbeiter besteht nicht. Das Mandat kommt durch die Annahme des Auftrags durch uns zustande. Bis zur Vertragsannahme, die auch konkludent erfolgen kann, bleiben wir auch aufgrund berufsrechtlicher Vorgaben in unserer Entscheidung über die Mandatsannahme frei. Sofern wir den Auftrag nicht annehmen, werden wir dies unverzüglich erklären. Soweit Sie während der Mandatsdurchführung eine Änderung des Mandats wünschen, sind wir verpflichtet, diesem Verlangen Rechnung zu tragen, soweit uns die Durchführung des geänderten Mandatsinhalts zugemutet werden kann. In diesem Fall sind wir aufgrund einer Abweichung von der ursprünglichen Aufwandsplanung berechtigt, eine angemessene Anpassung der Vergütung durchzuführen. Wir weisen darauf hin, dass eine Beendigung des Mandats wegen einer unzumutbaren Änderung des Auftrages dennoch die Vergütungspflicht der bisherigen Tätigkeit zur Folge hat. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen sind wir nur verpflichtet, wenn Sie uns einen darauf gerichteten konkreten Auftrag erteilt und wir diesen angenommen haben.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Sie sind verpflichtet, uns nach Kräften zu unterstützen und uns alle möglichen, zur ordnungsgemäßen Ausführung unseres Auftrags notwendigen, Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere gilt dies für vollständige und richtige Informationen über den mandatierten Sachverhalt, z.B. durch Übermittlung von Daten, Vorlage von Urkunden oder Benennung von Zeugen. Auf Verlangen sind uns Urkunden, soweit vorhanden, im Original zur Verfügung zu stellen. Änderungen der mitgeteilten Verhältnisse und Umstände sind unverzüglich von Ihnen mitzuteilen. Sie sind verpflichtet, sämtliche Ihnen von uns übersandten Schriftstücke auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und uns, sollte dies wider Erwarten einmal nicht der Fall sein, unverzüglich zu informieren. Ihre persönlichen Daten, vor allem auch deren Änderung, z.B. Adresse, Telefon- oder Telefaxnummern, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen, auch um Fehlleitungen und Verzögerungen zu vermeiden. Im schlimmsten Falle kann eine nicht gemeldete Adresse zu einem Rechtsverlust führen, da wir mit Ihnen keinen Kontakt mehr aufnehmen können. Insoweit können wir hierfür keinerlei Haftung übernehmen. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass wir auf dem aktuellen Stand sind. Bei Kommunikation über Telefax oder E-Mail ist die Vertraulichkeit aus technischen Gründen nicht unbedingt gewährleistet. Soweit Sie damit einverstanden sind, dass wir Mandatsinformationen an Ihre Rechtsschutzversicherung weiterleiten, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass durch die Übernahme der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung Ihre Verpflichtung zur Bezahlung der anwaltlichen Vergütung nicht entfällt. Im Übrigen übernehmen wir Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.

Haftung

Die Haftung der Kanzlei Buchner & Kollegen, Inhaber Thomas Buchner gilt im Rahmen des Auftrags auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens auf 250.000 Euro (§ 51 BRAO) beschränkt. In diesem Umfang wurde von uns eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung, die auch bei grober Fahrlässigkeit greift, abgeschlossen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt jeweils die gesetzliche Haftung unberührt. Soweit die Haftungssumme für Ihren Fall nicht ausreichen sollte, gilt mit Unterzeichnung des Anwaltsauftrags, dass im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen wurde, dass eine Einzelobjektversicherung bei Überschreiten der Haftungssumme möglich ist. Auf Ihren Wunsch oder auf eigenen Wunsch werden wir eine solche Einzelobjektabdeckung abschließen, sofern Sie sich bereit erklären, die etwaigen Mehrkosten zu übernehmen.

Datenschutz und Verschwiegenheit

Sie erteilen uns die Erlaubnis, anvertraute Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags zu verarbeiten oder durch notwendigerweise einzuschaltende Dritte (z.B. Meldeamt, Detektei) verarbeiten zu lassen. Details regelt der gesonderte Anwaltsauftrag. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht beinhaltet alle Daten, die uns in der Bearbeitung der Sache und Berufsausübung bekannt geworden sind, unabhängig davon, wie uns diese bekannt wurden und sogar über das Ende des Auftrags hinaus. Dies gilt selbstredend auch für unsere Mitarbeiter. Die Verpflichtung gilt jedoch nicht für Umstände, die offenkundig sind, jedermann bekannt oder ihrer Bedeutung nach keinerlei Geheimhaltung bedürfen. Selbstverständlich dürfen wir über diese Verschwiegenheit hinaus mit Ihrem Einverständnis Dritte über Tatsachen, die der Verschwiegenheit eigentlich unterliegen würden, unterrichten. Soweit wir im Rahmen unserer Bearbeitung Ihres Falles hierzu Tatsachen offenbaren müssen, gestatten Sie dies mit Auftragserteilung. Dies gilt für alle mit dem Fall Betrauten, z.B. Kanzleimitarbeiter(innen), freie Mitarbeiter(innen) sowie für die Rechtsanwälte unserer Kanzlei. Selbstverständlich sind die vorgenannten Personen uns gegenüber per gesonderter Vereinbarung, soweit sie nicht sowieso einer berufsrechtlichen oder sonstigen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, gebunden. Personenbezogene Daten verarbeiten wir im Rahmen unseres Auftrags im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Datenschutzerklärung (in der Kanzlei ausliegend oder abrufbar auf unserer Homepage).

Handakte

Wir bewahren die Handakte Ihres Falls in der Regel für die Dauer von fünf Jahren sogar nach Beendigung des Auftrags auf. Sofern wir Sie auffordern, Ihre Handakte in Empfang zu nehmen, sind Sie verpflichtet, diese anzunehmen. Wenn Sie dieser Aufforderung nicht binnen sechs Monaten nach Erhalt nachkommen, sind wir berechtigt, die Handakte nach Ablauf dieses Zeitraumes zu vernichten. Da wir elektronische Akten führen, verzichten Sie mit Mandatierung ausdrücklich auf die Aufbewahrung von Originalen bei uns, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei Nichtzahlung unserer Vergütung besitzen wir ein Zurückbehaltungsrecht an den uns zugegangenen Unterlagen.

Fremdgelder

Es gilt vereinbart, dass Fremdgelder nicht auf einem Anderkonto geführt werden müssen.

Vergütung

Sie versichern uns durch Auftragsunterzeichnung, dass Sie finanziell in der Lage sind, die anfallenden Gebühren und Kosten selbst zu bestreiten. Änderungen Ihrer finanziellen Verhältnisse, die sich nachteilig auswirken könnten, haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen. Unsere Vergütung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen (z.B. RVG, VV.), soweit keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde. Für reine Erstberatungsmandate gelten bei Verbrauchern 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart, bei Mandanten, die nicht Verbraucher sind, mindestens 250,00 €. Bei Stundensatzvereinbarungen gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 275,00 € pro Stunde, abgerechnet minutengenau, als vereinbart. Pauschalhonorare und Erfolgshonorare bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Abtretung und Aufrechnung

Soweit Sie eine Aufrechnung gegen unsere Forderung erklären wollen, ist dies unzulässig, soweit diese Forderung nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Eine Übertragung oder Abtretung der sich aus dem Auftragsverhältnis ergebenden Rechte (mit Ausnahme reiner Geldforderungen) Ihrerseits ist ausgeschlossen, soweit wir nicht ausdrücklich zustimmen. Im Haftpflichtschadenfall treten Sie bereits jetzt Ihre Ansprüche gegen den gegnerischen Versicherer in Höhe unserer Anwaltsvergütung an uns ab. Soweit ein Rechtsschutzversicherer eintrittspflichtig ist, treten Sie Ihren Freistellungsanspruch gegenüber diesem Versicherer an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Fälligkeit der Vergütung

Unsere Gebühren werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fällig.

Mehrere Auftraggeber

Vertreten wir mehrere Personen, z.B. aus demselben Schadensfall Geschädigte, so wird mit Auftragsunterzeichnung vereinbart, dass es sich jeweils um verschiedene Angelegenheiten handelt, so dass wir unsere Gebühren pro Auftraggeber gesondert abrechnen können. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass eine gemeinsame Durchsetzung einzelner Ansprüche für Sie kostengünstiger sein kann, Sie erklären sich jedoch mit Mandatierung einverstanden mit dem Modus der Einzelabrechnung. Bei mehreren Auftraggebern in derselben Angelegenheit sind wir berechtigt, sämtliche Auftraggeber umfassend zu unterrichten, entgegenstehende Einzelweisungen eines Auftraggebers sind insoweit unbeachtlich. Unsere Handlungen einem Auftraggeber gegenüber wirken für und gegen alle Auftraggeber. Bei widersprechenden Handlungen oder Erklärungen der Auftraggeber uns gegenüber sind wir berechtigt, das Mandat zu kündigen.

Dauermandate

Soweit wir uns mit Ihnen auf den Vertragsschluss über ein Dauermandat einigen, verpflichten wir uns, vorbehaltlich berufsrechtlicher Annahmebeschränkungen und Kapazitätsgründen alle zukünftigen anfallenden, außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten, die in unseren fachlichen Tätigkeitsbereich fallen, über einen Zeitraum von einem Jahr zu übernehmen. Sofern Sie Verbraucher sind und nicht ausdrücklich erklären, das Mandat fortsetzen zu wollen, endet dieses mit Ablauf der Vertragsdauer. Im Übrigen verlängert sich das Mandatsverhältnis stillschweigend um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits einen Monat. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Ändern sich während des Verlaufs eines Dauermandats die AGB, so gelten diese nach Zusendung als genehmigt, wenn Sie nicht binnen einer Frist von vier Wochen in Textform nach Unterrichtung durch uns widersprechen.

Schriftformklausel

Vereinbarungen über Änderungen, Ergänzungen oder Konkretisierungen dieser AGB bzw. entsprechender Vertragsbedingungen, insbesondere Vergütungsabreden, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Sie sind im Übrigen nur dann verbindlich, wenn von uns eine schriftliche Zustimmung erteilt wird.

Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein Sondervermögen oder Kaufmann ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen aus dem Auftragsverhältnis der Sitz der Kanzlei Buchner & Kollegen vereinbart. Sollte der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt haben oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der Kanzlei Buchner & Kollegen als vereinbart.

Kollidierende AGB

Soweit Sie selbst Allgemeine Geschäftsbedingungen, die diesen Vertragsbedingungen widersprechen, verwenden, so gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Salvatorische Klausel

Soweit eine der vorangegangenen Bestimmungen unwirksam sein sollte, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Auftragsverhältnisses an sich unberührt.

Buchner & Kollegen
Inhaber Thomas Buchner
Sauerlacher Straße 1, 82515 Wolfratshausen
www.kanzlei-buchner.de

Stand 01.03.2023