Werkvertragsrecht

Fahrzeuge - wie auch andere Dinge des täglichen Lebens - müssen regelmäßig, sei es aufgrund ihrer begrenzten Haltbarkeit, oder anlässlich eines Schadensfalls, gewartet und repariert werden. Am Markt werden hierzu vielfältige Dienstleistungen von einer nahezu unüberschaubaren Anzahl an Anbietern feilgeboten. Es ist oftmals nicht einfach, einen seriösen Betrieb zu finden, der die notwendigen Arbeiten zuverlässig und fachgerecht zur Zufriedenheit des Kunden erledigt.

Stellt sich nach einer Wartung oder Reparatur heraus, dass diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, ist oftmals nicht nur der bereits bezahlte Betrag der Reparaturrechnung als Schadensposition vorhanden, sondern aufgrund mangelhafter Ausführung auch weitere Schäden eingetreten. Wir betreuen Sie in einem solchen Fall gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einschließlich der notwendigen Beweissicherung. Darüber hinaus stehen wir insbesondere Werkstätten für Kraftfahrzeuge auch als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn ein Kunde etwaige Ansprüche erhebt. Sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen ist es unser oberstes Anliegen, unsere Mandanten sicher durch die formalen Fallstricke und die inhaltlichen Tücken des Werkvertragsrechts zu lotsen und ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.