Versicherungsrecht
Jeder Bundesbürger hat im Schnitt fünf bis sechs Versicherungen. Dazu gehören neben den so typischen Versicherungen wie Privathaftpflichtversicherung, eine Rechtschutzversicherung und eine Kfz-Versicherung, dort insbesondere Kraftfahrzeughaftpflicht- oder Kaskoversicherung, auch so bedeutende Absicherungsformen wie Unfall- Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Dass Versicherungsgesellschaften, gerade auch bei fiktiver Abrechnung eines Schadensfalles, gerne einmal den Rotstift zücken, ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich der Kunde bei Verzug seiner Versicherung mit der entsprechenden vollen Leistung eines Anwalts bedienen kann, der seine Ansprüche inklusive Zinsen und Kosten zu Lasten der Versicherung durchzusetzen vermag.
Aber auch bei den Personenversicherungen wie Lebens, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, kommt es des Öfteren zu Streit in der Abwicklung. Nicht selten wird von Seiten der Versicherung behauptet, der Versicherungsnehmer habe bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht und tritt daher, ohne leisten zu wollen, von dem Vertragsschluss zurück. Um solche Fallstricke zu vermeiden, ist die Einschaltung eines im Versicherungsrecht bewanderten Anwalts unausweichlich.
Im Verzugs- oder Verzögerungsfall hat der Versicherer auch laut Versicherungsvertragsgesetz automatisch Verzugszinsen zu bezahlen. Dies wird oft vergessen.
Aufgrund langjähriger Erfahrung in der Versicherungsbranche und mit den nötigen Vorkenntnissen (Rechtsanwalt Buchner hat zusätzlich eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann absolviert) ist die Bearbeitung entsprechender Fälle für uns kein Problem.