Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Wir vertreten Sie auch gerne im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, wobei wir hier Schwerpunkte setzen müssen. Wo wir Ihnen kompetent zur Seite stehen können, sind Fälle, die mit verkehrsrechtlichem Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, gegebenenfalls auch im Zusammenhang mit einem von Ihnen erlittenen Unfall, entstehen.
Sofern Sie als Geschädigter Strafantrag gegen den Verursacher stellen möchten, können Sie dies bei der zuständigen Polizeibehörde oder der Staatsanwaltschaft selbst erledigen. Zu beachten ist hierbei nur, dass der Strafantrag je nach Delikt nur innerhalb unterschiedlicher Fristen möglich ist, und eine strafrechtliche Verfolgung des Täters möglicherweise nicht erfolgt, wenn der Strafantrag nicht fristgerecht gestellt wird.
Wir können Ihnen leider außerhalb des straßenverkehrsbezogenen Strafrechts nur dergestalt weiterhelfen, indem wir Ihnen einen Kollegen benennen, der sich hauptsächlich mit dem jeweiligen speziellen Fachgebiet beschäftigt.