Erste-Hilfe-Koffer bei Verkehrsunfällen
In Anlehnung an die „Rechtstipps zum Verkehrsunfall“, die auch vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz herausgegeben wurden, hier eine Zusammenfassung für Sie als Geschädigten nach einem Unfall.
- Ziehen Sie bei Unglücksfällen grundsätzlich die Polizei hinzu.
- Sichern Sie sich die Personalien von Beteiligten und möglichen Zeugen.
- Tauschen Sie mit dem Unfallgegner Personalien aus und notieren Sie sich Kennzeichen und die Versicherungsdaten. Lassen Sie sich hierbei den Personalausweis und den Führerschein zeigen.
- Sichern Sie Beweismittel! Machen Sie am besten Fotos von den Fahrzeugen direkt an der Unfallstelle, die die Anordnung der beteiligten Fahrzeuge nach dem Unfall bzw. auch Unfallschäden festhalten. Bei schweren Unfällen sollten Sie die Stellung Ihres Fahrzeugs bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändern.
- Fertigen Sie am Unfallort einen Unfallbericht aus. Fertigen Sie am besten auch eine Skizze an. Alle Beteiligten (auch Zeugen) sollten unterschreiben.
- Geben Sie keine pauschalen Schuldanerkenntnisse an der Unfallstelle ab.
- Korrespondenz führen Sie ausschließlich über unsere Kanzlei mit der gegnerischen Versicherung oder Unfallbeteiligten.
- Beauftragen Sie bei Schäden ab 1.000,00 € oder nach Absprache mit uns einen Sachverständigen auch bei Bagatellschäden.
- Sofern Sie unfallbedingt einen Mietwagen benötigen, rufen Sie uns aufgrund hierbei zu beachtender Fallstricke kurzfristig vorher an.
- Sollten Sie von der Polizei an der Unfallstelle „als Betroffener“ vernommen werden, wird gegen Sie ermittelt. Fragen Sie zur Klarstellung vorher nach, ob Sie als Zeuge vernommen werden oder als Betroffener. Verweigern Sie in diesem Fall die Aussage und geben Sie an, dass Sie sich nur über uns äußern werden. Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.