Abmahnung

Die denkbaren Pflichtverletzungen in einem Arbeitsverhältnis sind so vielfältig wie das Leben selbst. Verhält sich ein Arbeitnehmer nicht innerhalb der arbeitsvertraglich und betrieblich gezogenen Grenzen, so stellt sich stets die Frage nach der Reaktion seitens des Arbeitgebers. Eine Abmahnung kann hierbei eine sinnvolle Sanktion eines Fehlverhaltens sein. Umgekehrt stellt sich für den Arbeitnehmer die Frage, ob eine arbeitgeberseits erteilte Abmahnung rechtswirksam ist und welche Rechtsschutzmöglichkeiten hiergegen bestehen. Wir klären in einem solchen Fall mit Ihnen

  • die Anforderungen an eine Abmahnung in formeller Hinsicht
  • die Bewertung, ob ein Verhalten eine Pflichtverletzung darstellt und überhaupt mit einer Abmahnung sanktioniert werden kann
  • die außergerichtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten, eine Abmahnung anzugreifen
  • die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus erteilten Abmahnungen ergeben.

Wenn Sie als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer abmahnen möchten, können wir Ihnen auch bei der Formulierung behilflich sein. Soweit bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder ein solches notwendig wird, vertreten wir Sie selbstverständlich gerne vor dem Arbeitsgericht (oder bei Dienstnehmern wie etwa Geschäftsführern vor den Landgerichten). Auch bei einer außergerichtlichen Verhandlungslösung unterstützen wir Sie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.