Schlichtung / Streitbeilegungsverfahren

Wir nehmen Ihre Anliegen selbstverständlich jederzeit ernst und sind auch dann ein zuverlässiger Ansprechpartner, wenn Sie einmal mit unserem Service nicht zufrieden sein sollten. Zur Teilnahme an einem förmlichen Verfahren zur Streitbeilegung ist die Kanzlei Buchner & Kollegen allerdings weder rechtlich verpflichtet noch hierzu bereit. Dies gilt auch für das von der Rechtsanwaltskammer München eingerichtete Vermittlungsverfahren.